Allgemein Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Allgemeines
1. Die AGB`s gelten für alle von Report-Dresden durchgeführten Aufträge und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des Angebots von Dresden-Report, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Dresden-Report haftet nicht, wenn eine auf Fotos abgebildete Person mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden ist. Die Einholung notwendigen Einwilligung Dritter. obliegt dem Kunden. Dresden-Report übernimmt keinerlei Haftung für die Art der Nutzung des Bildmaterials. Der Kunde ist dafür verantwortlich, daß durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und/oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hat die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten.
4. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Dresden-Report gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
3. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von Dresden-Report, und zwar auch in dem Fall, daß Schadensersatz hierfür geleistet wird.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorars.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen des vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Report-Dresden. 6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
5. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von Report-Dresden vorgegebenen Urhebervermerks Foto: Report-Dresden / Braun.
IV. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar.
2. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
3. Das Honorar ist spätestens binnen 4 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist.
V. Belegexemplar
1. Nach der Veröffentlichung in Printmedien ist ein unaufgefordert einBelegexemplar zuzusenden.
VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
4. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
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